Startseite
Urlaub auf der Insel Ischia
Unsere Hotels
Hotline: 02 03-3 09 80 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde ITALIEN TOURIST den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für
seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ITALIEN TOURIST zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche
Reisebestätigung.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 250,– € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung
ist spätestens 10 Tage vor Reisebeginn fällig.
Diese Zahlungsverpflichtungen bestehen nur, wenn ITALIEN TOURIST einen Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB dem Reisenden ausgehändigt hat.
ITALIEN TOURIST hat sich entsprechend bei der Touristik-Versicherungs-Service GmbH (Tourvers), München, versichert. Ein Sicherungsschein im Sinne des
Gesetzes befindet sich bei den Reiseunterlagen.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird ITALIEN TOURIST von der Leistungspflicht frei und kann
vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen und der Reisepreis bestimmen sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt von ITALIEN
TOURIST und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ITALIEN TOURIST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.
4. Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden
Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft) werden bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt sofern sie durchführbar sind, gegen
ein Bearbeitungsentgeld von 15,– € pro Person berücksichtigt. Ab dem 29. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann ITALIEN TOURIST pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen
verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Teilnehmer:
• bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
• vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
• vom 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
• vom 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
Tritt der Kunde erst am Tag des Reisebeginns zurück oder tritt er die Reise nicht an, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten 90 % des Reisepreises.
ITALIEN TOURIST kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn ITALIEN TOURIST hierfür den
Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass ITALIEN TOURIST ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden
ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.
Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer der
mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten
Belegungszahl neu.
Eine Rücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. ITALIEN TOURIST empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei
Buchung der Reise.
5. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. ITALIEN TOURIST kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
ITALIEN TOURIST kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der
Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu
rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der
örtlichen Vertretung (Reiseleitung) von ITALIEN TOURIST anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder
zumutbar ist.
Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn
ITALIEN TOURIST keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde ITALIEN TOURIST hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von ITALIEN TOURIST verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des
Kunden gerechtfertigt ist.
6. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
Will der Kunde ITALIEN TOURIST auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Haft, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach
Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ITALIEN TOURIST, anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitung oder andere örtliche Vertretungen sind nicht
zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist,
es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten: Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem
die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem
ITALIEN TOURIST die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von ITALIEN TOURIST für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ITALIEN TOURIST für einen dem Kunden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. ITALIEN TOURIST empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer
Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
8. Pass- und Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise in Italien einen gültigen Pass oder Bundespersonalausweis.
Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit haben dafür Sorge zu tragen, dass sie Kenntnis von den für sie geltenden Einreisebestimmungen (Pass und Visa)
erhalten.
Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 01.11.2003 und gelten für alle Reisen mit ITALIEN TOURIST.
Aktuelle Angebote
| Kontakt
Impressum
| AGB